Die Teilnehmer der Weiterbildung zum Floristmeister werden intensiv durch den Staat gefördert:
Gefördert werden die die tatsächlich angefallenen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die zurzeit mit einem Anteil von 50 % als Zuschuss und 50 % als KfW-Darlehen gewährt werden. Zusätzlich werden die Hälfte der Materialkosten für die Werkstoffkosten der praktischen Prüfung mit bis zu maximal 2.000 € gewährt, hiervon ebenfalls 50 % als Zuschuss und den Rest als Darlehen.
Nach bestandener Prüfung werden schon 60% der noch bestehenden Darlehenssumme erlassen.
Der komplette Darlehenserlass wird gewährt, wenn der Teilnehmer sich in den darauf folgenden 3 Jahren nach bestandener Prüfung selbstständig macht.
Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de