Zielgruppe für den Lehrgang zum IHK geprüftem Florist
Sie haben bis jetzt noch nicht den Berufsabschluss Florist?
Sie haben mindestens einen Hauptschulabschluss und sind mindestens 4,5 Jahre in der grünen Branche tätig und vorwiegend mit den Aufgaben eines Floristen betraut?
Wenn ja, dann haben Sie schon die Grundvoraussetzung zur Zulassung bei der Externenprüfung der IHK Gießen-Friedberg erfüllt.
Eine Zulassung und somit eine Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Zulassungsantrag auch fristgerecht bei der IHK Gießen-Friedberg zum Seminarbeginn vorliegt.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen bzw. Nachweise:
- persönlicher Lebenslauf
2 Lichtbilder
Abschlusszeugnis der letzten allgemeinbildenden Schule (Kopie)
Eventuell Berufsabschlusszeugnis eines anderen Ausbildungsberufes (Kopie), wenn bereits abgelegt
Nachweis über praktische Tätigkeiten (mindestens 4,5 Jahre bis zum Zeitpunkt der Prüfung, in Kopie)
Nachweise über berufliche Fortbildungslehrgänge, wenn vorhanden (Kopie)
Anmeldung zum Lehrgang „Florist im Ausnahmefall mit Externenprüfung“ der GBF (Kopie)
Diese Unterlagen sind rechtzeitig bei der GBF einzureichen und werden nach Durchsicht auf Vollständigkeit unmittelbar an die IHK Gießen-Friedberg weitergeleitet.
Ob Sie als Quereinsteiger die Freude am Beruf gefunden haben oder durch die Liebe zum Lebensgefährten die Beziehung zur Blume gefunden haben, die Zeit zur Qualifizierung ist reif. Eine andere Berufsausbildung oder Schulausbildung ist nicht Voraussetzung.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, rufen Sie einfach an! In einem persönlichen Gespräch helfen wir Ihnen gerne weiter.