Ort & Weg II
Floristmeisterlehrgang Köln-Blumengroßmarkt Köln
Die GBF – Bildungszentrum Floristik in Köln ist eine neue Abteilung innehalb der GBF. Sitz des Kölner Bildungszentrum ist der Blumengroßmarkt in Köln, Barbarastraße 69 in 50735 Köln.
Es befindet sich in zentraler Lage nahe dem Zentrum von Köln. Noch bis zum Jahr 2004 fand in Köln-Auweiler die traditionelle Vollzeitmaßnahme Floristmeisterlehrgang über zwei Semestern statt.
An diesem traditionsreichen Ort wurden seit 2009 von der GBF Floristmeisterschüler auf ihre Meisterprüfung vorbereitet. Die erste Prüfung unter neuer Leitung fand bereits Ende September 2010 mit Erfolg statt. Die Räume in Köln-Auweiler stehen seit 2013 durch bauliche Maßnahmen nicht mehr für florisische Seminare zur Verfügung.
Erstmalig in Deutschland hat jetzt eine Floristmeisterschule ihren Sitz direkt im Zentrum der Blume: direkt auf dem Blumengrpoßmarkt in Köln. Eine Kantine versorgt während der Werktage mit Frühstück Für die verdienten Pausen der Seminarteilnehmer und Seminarteilnehmerinnen steht immer die Kaffeemaschine startbereit und versorgt Sie mit Kaffee oder Tee, damit auch die folgenden Stunden produktiv bleiben.
– Der Weg –
Theoretische Kenntnisse basierend auf den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Floristmeisterprüfung werden ergänzt durch viel Praxisbezogenheit. Ganz besonderer Schwerpunkt wird dabei auch auf betriebswirtschaftliche Inhalte gelegt.
Bei den praktischen Schulungsmodulen sind sicherlich die prüfungsrelevanten Werkstücke ein Schwerpunkt. Ausgehend von den grundlegenden Techniken und Umsetzungen der verschiedenen Gestaltungsarten ist die praxisbetonte zeitgerechte Floristik das Ziel. Wir geben Ihnen eine gute fundierte Grundlage für den Erfolg in Ihrem Beruf bzw. Ihrem Geschäft.
Teilnahmevoraussetzungen nach §2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin.
Dazu benötigen Sie folgende Nachweise:
Zur Meisterprüfung zugelassen ist, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Florist/Floristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist
- mindestens eine sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten erfolgt sein, die inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Floristmeisters haben.
oder
Die Berufspraxis muß bis spätestens zum abschließenden Prüfungsteil, also Juni 2015, erreicht sein. Somit kann am Floristmeisterlehrgang 2012/13 bereits derjenige teilnehmen, der im Sommer 2009 seine Abschlussprüfung abgelegt hat.
Die Meisterprüfung und die Ausbildereignungsprüfung werden von der IHK als zuständige Stelle organisiert und durchgeführt.
Für die Prüfung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz ist das Regierungspräsidium zuständig.
Eine Zulassung und somit eine Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Zulassungsantrag fristgerecht bei der IHK Gießen-Friedberg vorliegt. Der vollständig ausgefüllte Zulassungsantrag inkl. der notwendigen Kopien muss spätestens 4 Wochen vorher bei der IHK vorliegen.
persönlicher Lebenslauf
2 Lichtbilder
Abschlusszeugnis der letzten allgemeinbildenden Schule
Berufsabschlusszeugnis Ausbildungsberuf Florist oder eines anderen Ausbildungsberufes (in Kopie), wenn bereits abgelegt
Nachweis über praktische Tätigkeiten (mindestens 3 Jahre bzw. 6 Jahre bis zum Zeitpunkt der Prüfung,
Nachweise über berufliche Weiter- und Fortbildungslehrgänge, wenn vorhanden (Kopie)
Anmeldung zum Lehrgang „Vorbereitung auf die Floristmeisterprüfung“ der GBF (Kopie)
Diese Unterlagen in Kopie sind rechtzeitig bei der GBF einzureichen und werden nach Durchsicht auf Vollständigkeit unmittelbar an die IHK Gießen-Friedberg weitergeleitet.
Außerdem ist ein Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach der Pflanzenschutz-
Sachkundeverordnung vorzulegen. Dieser Sachkundenachweis wird in der Regel während es Lehrgangs Regel nachgereicht, da er innerhalb des Lehrgangs von der GBF in Grünberg im Modul 4 mit angeboten wird und von Ihnen abgelegt werden kann.
Abweichend kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Anmerkungen
Die dreijährige Berufspraxis muß zum abschließenden Prüfungsteil erreicht sein.
In besonderen Fällen kann die IHK oder der Prüfungsausschuss eine Zulassung zur Prüfung vornehmen.
Wenn Sie sich bezüglich Ihrer persönlichen Zulassungsvoraussetzungen noch unsicher sind, nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.
In einem persönlichen beratenden Gespräch helfen wir Ihnen gerne weiter.