Bedingungen I
Floristmeisterlehrgang Grünberg
Durchführung
Die Durchführung des Lehrgangs wird von der GBF Grünberger Bildungszentrum Floristik GmbH vorgenommen.
Die Anmeldung zur Maßnahme Floristmeisterlehrgang ist an die
GBF – Bildungszentrum Floristik GmbH
im Seminarhotel Jakobsberg in 35305 Grünberg
Büroadresse:
Niedwiesenstraße 133
60431 Frankfurt am Main
Tel. 0171-2440020
Fax 069-90015978
www.gbf-info.de
www.bildungszentrum-floristik.de
www.florist-meisterschule.de
E-Mail: info@bildungszentrum-floristik.de
Handelsregister Giessen HRB Nr.6087
Steuer Nr. FA Giessen 02023400220
USt.ID Nr. DE 233715355
zu richten.
Zulassung
Für die Zulassung zur Prüfung „Floristmeister/in“ ist die zuständige Industrie- und Handelskammer aufgrund der geltenden Prüfungsordnung Entscheidungsträger. Nach erfolgter Anmeldung zum Meisterlehrgang werden Ihnen die Zulassungsformulare der IHK zur Meisterprüfung von der GBF zugesandt. Diese IHK-Formulare senden Sie dann baldmöglichst an die GBF GmbH, die ihrerseits die Zulassungsformulare nach einer Vorprüfung an die IHK weiterleitet.
Die Prüfung der Zulassungsanträge zur Meisterprüfung führt die IHK durch.
Falls Ihre persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gegeben sind, sendet Ihnen die IHK ca. vier Wochen vor dem ersten Prüfungsteil die Zulassung zu. Sollte eine Zulassung zur Meisterprüfung durch die IHK nicht möglich sein, so können Sie von der Teilnahme am Meisterlehrgang vor Beginn der Maßnahme zurücktreten. Lehrgangskosten werden in diesem Fall nicht erhoben.
Falls die IHK erst nach Beginn des Lehrgangs einen ablehnenden Bescheid an Sie schickt, und Sie infolge dessen auf die weitere Teilnahme am Meisterlehrgang verzichten, fallen die Lehrgangsgebühren in geminderter Form an. Von der GFB GmbH werden dann die Kosten für nicht in Anspruch genommene Werkstoffe und Materialien in Abzug gebracht.
Abmeldung
Sollten Sie sich aus sonstigen Gründen vor Lehrgangsbeginn vom Lehrgang abmelden, so wird keine Stornierungsgebühr. Erfolgt eine Abmeldung nach diesem Zeitpunkt oder nach Lehrgangsbeginn, wird die gesamte Lehrgangsgebühr fällig. Lediglich Kosten für nicht in Anspruch genommene Werkstoffe und Materialien werden in Abzug gebracht.
Nichtantritt
Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin bei Nichtantritt oder Aufgabe des Meisterlehrgangs selbst dafür verantwortlich, sich unverzüglich bei der IHK von der Prüfung abzumelden. Andernfalls kann die IHK Prüfungsgebühren erheben. Eine Mitteilung der GBF GmbH an die IHK erfolgt nicht.
Absage des Lehrgangs
Die GBF GmbH behält sich vor, die Durchführung des Meisterlehrgangs abzusagen, falls eine genügende Teilnehmeranzahl nicht zustande kommt (bisher noch nie geschehen!). Die Absage wird von der GBF GmbH unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs vorgenommen. In diesem Fall entstehen keine Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer gegenüber der GBF GmbH. Auch werden in diesem Fall keine Lehrgangs- und Bearbeitungsgebühren erhoben.
Ausschließlichkeit
Aus prüfungsrechtlichen Gründen ist eine Doppelanmeldung (also Anmeldung in einer anderen Meisterschule) nicht möglich.
Sonstiges
Nur Vereinbarungen, die schriftlich getroffen wurden, haben Gültigkeit. Mündliche Abmachungen bedürfen stets auch der Schriftform. Sollte eine der Lehrgangsbestimmungen bzw. -bedingungen unwirksam werden, so bleiben die Übrigen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt. Es wird dann nach einer Regelung gesucht, die der unwirksam gewordenen am nächsten kommt und das regelt, was beide Vertragsparteien bei der Vereinbarung beabsichtigten und vereinbarten.