Meister-BAföG
Meister-BAföG (siehe auch unter www.meister-bafoeg.de)
Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsförderungsgesetz, dem sogenannten Meister-BAföG, ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von Meisterkursen eingeführt worden.
Das sogenannte Meister-BAföG unterstützt die berufliche Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.
Es bietet weiterhin über den Darlehensteilerlass hinaus für potentielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Floristmeisterprüfung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.
Nach aktuellem Stand betragen die Fortbildungskonditionen aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unter Einbeziehung der Kosten für die praktische Prüfung bis zu 1.534,00 €. der Rest wird als Darlehen angeboten. Nach bestandener Prüfung bekommen Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufau-KFW weitere 30 % des restlichen Darlehens erlassen.
Ein Anreiz zur Existenzgrüdung nach der bestandenen Floristmeisterprüfung ist desweiteren durch einen maximal 66%igen Darlehenserlassbetrag gegeben. Neben der Existenzgründung muss dann unter anderem die Beschäftigung von zwei Arbeitnehmern nachgewiesen werden. Wir werden sie intensiv bei der unproblematischen Beantraung des Meister-Bafoegs unterstützen. Nemen Sie mit uns Kontakt auf um Ihre persönliche Situation zu erörtern. In der Regel steht es jedem in Deutschalnd lebenden Staatsbürger bzw. Mitbürger zu. Die persönliche wirtschaftliche Sitation spielt dabei keinerlei Rolle.